Der Weg in die Werkstatt
In den Werkstätten des Diakoniewerks stehen Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen unterschiedlichste Arbeitsbereiche offen. Zum Beispiel in der Tischlerei, der Gastronomie oder der Verwaltung. Die Arbeitsplätze werden immer an die individuellen Wünsche und Fähigkeiten angepasst.
Vor dem Start in den Werkstätten findet ein ausführliches Kennlerngespräch statt. In vertrauensvoller Atmosphäre besprechen wir, was für eine Tätigkeit von Interesse ist - und welches Ziel konkret verfolgt wird. Anschließend vermitteln wir einen passenden Praktikumsplatz in unseren Werkstätten. So können Sie gemeinsam mit uns herausfinden, ob es die richtige Wahl war. Oder ob vielleicht doch ein anderer Bereich in den Werkstätten interessant wäre.
Während der Mitarbeit begleitet Sie ein kompetentes Fachpersonal, das auch sozialpädagogisch unterstützt. Außerdem gehören arbeitsbegleitende Maßnahmen zum Programm - zum Beispiel Sport, Computerkurse oder die Theatergruppe. Und ganz wichtig: Wer sich für eine Beschäftigung bei uns entscheidet, erwartet mehr als eine Arbeit. Wir wollen gemeinsam Spaß haben.
Wo Sie mitarbeiten können
Unsere Werkstattbereiche:
- Gartenarbeit
- Gastronomie
- Hauswirtschaft
- Landwirtschaft
- Pflegebegleitung
- Mitarbeit in Kooperationsbetrieben
- Tischlerei
- Näherei
- Wäscherei
- Fahrdienst
- Büro
- Verpackung
- ... und vieles mehr
Unsere Standorte:
- Grevesmühlen
- Wismar
- Upahl
- Boltenhagen
- Kühlungsborn
- ... und einige mehr
Unsere Fördergruppe
Die Fördergruppe ist ein Angebot für Menschen mit Behinderungen, die infolge der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht oder noch nicht in der Lage sind, in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen mitzuarbeiten. Auf die besonderen Bedürfnisse und Wünsche der Teilnehmenden gehen wir hier individuell ein.
Zum Angebot der Fördergruppe gehören auch regelmäßige Sport- und Bewegungsaktivitäten und eine gesunde Ernährung. Zudem sorgen Veranstaltungen - wie der Angehörigenabend oder das inklusive Sportfest - für Abwechslung im Alltag.
Sie haben noch Fragen?
Melden Sie sich gerne bei uns!

Marcus Reek
Abteilungsleitung Werkstätten
Bundesteilhabegesetz (BTHG): Das müssen Sie wissen
Ein neues Gesetz – worum geht es?
Es gibt ein neues Gesetz: das Bundesteilhabegesetz (BTHG). Ziel des neuen Regelwerkes ist es, die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen stärker an ihren individuellen Bedürfnissen auszurichten. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Einzelbausteine aus verschiedenen Angeboten auszuwählen und zusammenzuführen. Die Grundidee gleicht der einer Reisebuchung: Neben All-inclusive-Pauschalurlaub gibt es ja auch individuelle Angebote, bei denen Flug, Unterkunft, Essen, Sport- oder Wellnessangebote je nach Bedarf und Verfügbarkeit individuell „gebucht“ werden können.
Was ändert sich konkret?
Die grundlegendste Änderung durch das neue BTHG ist die: Künftig werden die Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen in zwei verschiedene Hilfe-Arten unterteilt.
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
Das umfasst Mieten für den eigenen Wohnraum und Dinge des täglichen Lebensbedarfs – etwa Essen oder Kleidung. Dies Hilfe zum Lebensunterhalt wird künftig so gewährt wie bei Menschen ohne Behinderungen auch – also als Sozialhilfe (Leistung nach SGB XII bzw. SGB II). Auf diese Weise sollen Menschen mit Behinderung frei entscheiden können, ob sie alleine, in einer Wohngemeinschaft oder in Wohnangeboten eines Trägers wie dem Diakoniewerk leben möchten.
2. Fachleistungen zur Bewältigung des Lebens
Alle Formen der Unterstützung, die Menschen mit Behinderungen zur besseren Bewältigung ihres Lebens brauchen, sind die sogenannten Fachleistungen. Sie können je nach festgestelltem Bedarf „hinzugebucht“ werden. Dazu gehören zum Beispiel therapeutische Maßnahmen (Ergotherapie, heilpädagogisches Reiten usw.) oder pädagogische Assistenz. Wer welche Unterstützung bekommt, hängt vom persönlichen Bedarf jedes einzelnen Menschen mit Behinderung ab.
Wo gibt es Rat und Hilfe?
Wer frei wählen kann, braucht Informationen, vielleicht auch Rat und Orientierung. Deshalb geht mit der Einführung des BTHG auch eine Verbesserung des Informations- und Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung einher. Die Krankenkassen, Rentenversicherungen und Sozialhilfeträger sind künftig zu einer umfassenden Beratung der Menschen mit Behinderungen bzw. ihrer Vertrauenspersonen verpflichtet. Neu sind kostenlose, unabhängige Beratungsstellen (EUTB). Diese gibt es in Mecklenburg-Vorpommern unter anderem in Grevesmühlen, Wismar und Bad Kleinen. Für weitere Infos wenden Sie auch gerne an die zentrale BTHG-Rufnummer 03881 785972.
Dein Bunt fürs Leben.
Zeit für ein bisschen frischen Wind im Beruf?
Jetzt den passenden Job beim Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg finden!
Wir sind für Sie da
in vielen Einrichtungen rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen.
Anfragen können Sie gerne telefonisch oder per Mail an uns richten. Wenn Sie nicht genau wissen, an welche unserer Einrichtungen oder an welchen Ansprechpartner Sie sich wenden können, nutzen Sie bitte unsere zentrale Ansprechmöglichkeit (montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr) oder das Kontaktformular.