Hinweisgebersystem

Die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und internen Regeln hat für die Diakonie Nord Nord Ost höchste Priorität. Verstöße dagegen müssen frühzeitig erkannt werden, um entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten und mögliche Schäden für Kund*innen, Beschäftigte, Geschäftspartner*innen, weitere Betroffene, die Umwelt und das Unternehmen abzuwenden.

Unser Hinweisgebersystem gibt Ihnen die Möglichkeit, uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Regeln zu informieren und somit zu deren Aufdeckung beizutragen.

Um von schweren Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, haben wir mehrere Meldewege eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeitende als auch Außenstehende Hinweise auf Verstöße gegen externe rechtliche Vorschriften sowie interne Regeln abgeben. Hierzu gehören unter anderem Betrug und Diebstahl, Bestechung und Korruption, Geldwäsche und Terrorfinanzierung, Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen, Belästigung und Diskriminierung, Verkauf unter Vorgabe falscher Tatsachen und gegen interne Richtlinien sowie Gesetze.

Ebenso können Beschwerden wegen menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken und wegen etwaiger Verletzungen der entsprechenden Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) auf diesem Wege gemeldet werden.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann. Für allgemeine Hinweise, Beschwerdemitteilungen oder Anregungen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innen unserer Einrichtungen und Angebote zur Verfügung. Diese finden Sie unter www.diakonie-nordnordost.de

Kontakt mit unserer Ombudsperson

Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei der Diakonie Nord Nord Ost haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt mit unserer Ombudsperson aufzunehmen:

  • über unser Hinweisgeberportal: Unser Hinweisgeberportal ermöglicht einen sicheren und vertraulichen Austausch zwischen der hinweisgebenden Person und unserer Ombudsperson.
  • per E-Mail an: dnno-bql@ak-compliance.de 
  • per Brief an:
    Diakonie Nord Nord Ost
    c/o Althammer & Kill GmbH & Co. KG
    Roscherstraße 7
    30161 Hannover
  • telefonisch unter: +49 511 330603-70 (Erreichbarkeit 9 bis 17 Uhr)

Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall ergänzen Sie bitte möglichst viele Details und - sofern vorhanden - auch Unterlagen, die Ihren Verdacht stützen. Denn nur, wenn sich hinreichend konkrete Untersuchungsansätze und Möglichkeiten der Beweisführung ergeben, kann Ihr Hinweis letztlich etwas bewirken.

Die Diakonie Nord Nord Ost geht allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit im Umgang mit der hinweisgebenden Person sichergestellt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Beschäftigte.

Vertraulichkeit und Hinweisgeberschutz

Die Diakonie Nord Nord Ost behandelt Hinweise grundsätzlich vertraulich und schützt die Identität von hinweisgebenden Personen. Sofern es sich um einen Hinweis im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes handelt, gelten die entsprechenden Regelungen.

Die Diakonie Nord Nord Ost duldet keinerlei Repressalien gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis abgeben. Dies gilt auch dann, wenn eine Untersuchung die erhobenen Vorwürfe nicht bestätigt.

Wir ergreifen geeignete Maßnahmen, um mit allen erhaltenen Informationen sorgfältig umzugehen und die Interessen aller beteiligten Personen zu wahren. In bestimmten Fällen können Inhalte Ihrer Meldung zu Untersuchungszwecken an die für die Bearbeitung von Compliance-Hinweisen zuständigen Stellen weitergegeben werden.

Soweit eine Offenlegung erforderlich ist, beispielsweise zur Wahrung der Verteidigungsrechte der Betroffenen oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen, wird der zu informierende Personenkreis so eng wie möglich gehalten. Solche rechtlichen Verpflichtungen können etwa Behördenanfragen oder datenschutzrechtliche Informationspflichten sein.

Grundsätzlich gilt, dass auf eine Offenlegung der Identität der hinweisgebenden Person sowie der Herausgabe erlangter Unterlagen und sonstiger Informationen seitens der Diakonie Nord Nord Ost verzichtet wird, soweit die hinweisgebende Person der Offenlegung nicht ausdrücklich zustimmt.

Alle bereitgestellten Daten werden in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.

Externe Meldestellen

Sie haben nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) alternativ die Möglichkeit, sich an externe Meldestellen zu wenden. Bedenken Sie jedoch dabei, dass Ihr Anliegen bei einer internen Meldung zügiger und direkt bearbeitet werden kann. Mehr Informationen zu den Möglichkeiten einer externen Meldung finden Sie beim Bundesamt für Justiz unter 
BfJ - Hinweisgeberstelle (bundesjustizamt.de). Weitere externe Meldestellen finden sich u.a. bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) sowie beim Bundeskartellamt.